Skip to main content

Zustiftung

Neben der Möglichkeit einer klassischen Spende gibt es eine weitere Möglichkeit uns zu unterstützen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Zustiftung, eine freiwillige Zuwendung in Form von Geld oder auch als Sachleistung (z. B. Immobilien, Wertpapiere etc.), die dem Grundstockvermögen der Stiftung zugeführt wird.

Im Unterschied zu regulären Spenden, die im Rahmen des Stiftungszweckes zeitnah ausgegeben werden müssen, bleibt die Zustiftung der Stiftung dauerhaft erhalten. Sie erhöht das Stiftungskapital und führt damit zu dauerhaft höheren Erträgen, die dem eigentlichen Stiftungszweck dienen können.

Die Zustiftung bietet für Zustifter den Vorteil eines schnellen und unkomplizierten Engagements – gerade dann, wenn der Wunsch besteht, einen dauerhaften, langfristigen Beitrag zu leisten. Ohne Zustiftung wäre das nur durch die Gründung einer eigenen Stiftung möglich. Dies erfordert jedoch einen verwaltungstechnischen und zeitlichen Mehraufwand in Form der behördlichen Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht, des Finanzamtes sowie der Stiftungsverwaltung.

Weiterhin bietet die Zustiftung nicht unerhebliche steuerliche Vorteile, da das langfristige gesellschaftliche Engagement vom Gesetzgeber als besonders förderungsfähig betrachtet wird.

Zustifter können im Jahr der Zuwendung und in den 9 darauffolgenden Jahren bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam zustiften. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Wert. Ihre Zustiftung kann zu Ihren Lebzeiten veranlasst werden, gleichwohl jedoch auch per Testament als Zustiftung von Todes wegen verfügt werden.

Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an!

Wir beraten Sie gerne zum Thema „Zustiftung“.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht an info@tm-foundation.de